UVV - Prüfung
Neben der Verkehrssicherheit ist auch die Arbeitssicherheit ein Thema für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen. Darum müssen diese Fahrzeuge im Hinblick darauf auch den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen, die u.a. festlegen, dass ein Firmenfahrzeug mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss (§ 57 Abs. 1 BGV D 29).